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Erklärung · GF-Bezug 2026

Optimaler Geschäftsführerbezug 2026: Grenz- vs. Durchschnittsbelastung

Für einen GSVG-versicherten Gesellschafter-Geschäftsführer liegt der optimale Geschäftsführerbezug 2026 bei hohem Gewinn bei rund 107.980 € im Jahr. Dort erreicht das zu versteuernde Einkommen die 48-%-Stufe, jeder weitere Euro ist als Ausschüttung günstiger. Die Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) wird erst bei 110.223 € erreicht; ein Bezug bis dorthin kostet nur rund 110 € mehr. Das gilt mit Wiener Lohnnebenkosten (7,06 %), 6-%-Basispauschalierung und abziehbarer SVS auf Ausschüttungen. Ohne Pauschale und Abzug liegt das Optimum am HBGL-Punkt bei 103.610 €.

Optimaler GF-Bezug 2026

107.980 €

Standardannahmen, Gewinn ab rund 118.341 €; ohne Pauschale und Abzug 103.610 €

GF-Bezug bei Höchstbeitragsgrundlage

110.223 €

Bezug bis hier kostet nur rund 110 € mehr als das Optimum

Ab voller SVS-Grundlage: Ausschüttung vs. GF-Bezug

44,175 % vs. 48,7 %

GF-Bezug in der 48-%-Stufe mit 7,06 % Lohnnebenkosten (Wien)

Wie hoch ist der optimale Geschäftsführerbezug 2026?

Unter den Standardannahmen rund 107.980 € im Jahr, der Rest als Gewinnausschüttung. Bis rund 114.741 € GmbH-Gewinn fließt der gesamte Gewinn als GF-Bezug. Darüber schüttet die GmbH aus, bis die SVS-Beitragsgrundlage bei rund 118.341 € Gewinn voll ist; der Bezug steigt dabei noch leicht auf 107.980 €. Jeder weitere Euro wird ausgeschüttet. Beim Optimum liegt das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der vollen SVS bei 70.365 €, genau an der Grenze zur 48-%-Stufe (§ 33 Abs. 1 EStG).

Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt 2026 97.020 € (8.085 € × 12, § 48 GSVG). Die Beitragsgrundlage sind die steuerlichen Einkünfte aus der GF-Tätigkeit nach § 22 Z 2 EStG, zuzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung (§ 25 Abs. 2 Z 2 GSVG) und zuzüglich der Bruttoausschüttungen (§ 25 Abs. 1 GSVG). Die Einkünfte sind der Bezug nach Abzug der 6-%-Basispauschale (§ 17 EStG, WKO), der SVS und des Grundfreibetrags. Weil nur Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge (1,53 %) abgezogen bleiben, gilt ohne Ausschüttung:

(110.223 € − 6.613 € Pauschale − 4.950 € GFB − 155,40 € UV) / 1,0153 = 97.020 €

Ohne Pauschale wäre die HBGL schon bei 103.610 € erreicht. Ein Beispiel mit 200.000 € GmbH-Gewinn vor GF-Bezug, Lohnnebenkosten und KöSt; der Teil, der nicht als Bezug fließt, wird ausgeschüttet. Die letzte Spalte zeigt dieselbe Rechnung ohne Pauschale und ohne Abzug der SVS auf Ausschüttungen, jeweils gegenüber dem Optimum dieser Variante:

Abgaben bei 200.000 € GmbH-Gewinn je nach GF-Bezug
GF-BezugAbgaben gesamtØ-BelastungMehrkosten ggü. Optimumohne Pauschale und Abzug
45.000 € (Empfehlung 2006)96.462 €48,2 %+5.777 €+6.874 €
60.000 € (5.000 € × 12)93.193 €46,6 %+2.508 €+4.543 €
84.000 € (7.000 € × 12)91.316 €45,7 %+632 €+1.950 €
103.610 € (HBGL ohne Pauschale)90.800 €45,4 %+115 €0 €
105.000 € (Deloitte 2025)90.763 €45,4 %+78 €+108 €
107.980 € (Optimum)90.685 €45,3 %0 €+339 €
110.223 € (HBGL)90.794 €45,4 %+110 €+514 €
186.811 € (alles als Bezug)95.329 €47,7 %+4.644 €+7.478 €

Auffällig: Die SVS ist in allen Zeilen gleich hoch, nämlich 26.186 € (HBGL × 26,83 % plus Unfallversicherung). Sie fällt nur an einer anderen Stelle an. Die Unterschiede entstehen bei Lohnnebenkosten, Einkommensteuer, KöSt und KESt: Jeder Euro Bezug senkt die KöSt und trägt dafür Lohnnebenkosten und Einkommensteuer nach Tarif. Wer 45.000 € Bezug wählt, zahlt unter den Standardannahmen rund 5.777 € mehr, ohne Pauschale und Abzug rund 6.874 €. Um das Optimum ist die Kurve flach: Der HBGL-Punkt kostet nur 110 € mehr.

Grenzbelastung oder Durchschnittsbelastung: Was zählt?

Die Durchschnittsbelastung ist die Summe aller Abgaben geteilt durch den Gewinn. Die Grenzbelastung gibt an, wie viel vom nächsten Euro Gewinn an Abgaben geht. Für die Frage „diesen Euro als Bezug oder als Ausschüttung?“ zählt nur die Grenzbelastung, denn es geht um genau diesen Euro.

Ein Beispiel: Bei 80.000 € GF-Bezug ohne Ausschüttung liegt die Durchschnittsbelastung bei 42,5 %, also unter 44,175 %. Der nächste Euro kostet als Bezug aber 55,6 %, weil 26,83 % SVS und 40 % Einkommensteuer zusammenkommen. Die niedrigen Stufen darunter drücken nur den Durchschnitt. Für die Gesamtstrategie ist der Durchschnitt trotzdem nützlich: Mit optimalem Bezug und Ausschüttung darüber liegt er bei 118.341 € Gewinn bei 46,1 %, bei 200.000 € Gewinn bei 45,3 %. Mit steigendem Gewinn nähert er sich 44,175 %, weil jeder weitere Euro zu diesem Satz ausgeschüttet wird.

Grenzbelastung des GF-Bezugs 2026 nach Einkommensstufen

Die Tabelle zeigt für GmbH-Gewinne bis 250.000 €, wie der nächste Euro in der günstigsten Strategie fließt und was er kostet (Standardannahmen, Einkommensteuer nach § 33 Abs. 1 EStG). Die letzte Spalte zeigt die Alternative: bei GF-Bezug die Ausschüttung, bei Ausschüttung den Bezug. GFB steht für den Grundfreibetrag.

Grenzbelastung in der optimalen Strategie nach Abschnitten, Standardannahmen
GmbH-GewinnGF-BezugNächster Euro alsESt-SatzGrenzbelastungAlternative kostet
0 € bis 8.818 €0 € bis 8.236 €GF-Bezug (SVS-Mindestbeitrag)0 %6,6 %44,175 %
8.818 € bis 23.858 €8.236 € bis 22.284 €GF-Bezug (mit GFB)0 %27,1 %65,4 %
23.858 € bis 38.642 €22.284 € bis 36.094 €GF-Bezug (mit GFB)20 %38,6 %61,8 %
38.642 € bis 49.236 €36.094 € bis 45.989 €GF-Bezug (mit GFB)30 %44,3 %60,0 %
49.236 € bis 62.253 €45.989 € bis 58.148 €GF-Bezug30 %49,2 %58,4 %
62.253 € bis 114.741 €58.148 € bis 107.174 €GF-Bezug40 %55,6 %56,4 %
114.741 € bis 118.341 €107.174 € bis 107.980 €Ausschüttung, füllt SVS-Grundlage40 %56,2 %60,8 %
118.341 € bis 250.000 €107.980 €Ausschüttung40 %44,2 %48,7 %

Im ersten Abschnitt ist die SVS ein Fixbetrag (Mindestbeitrag), variabel sind nur die Lohnnebenkosten. In der 40-%-Stufe ist der Abstand klein: 55,6 % als Bezug gegen 56,4 % als Ausschüttung. Im Auffüllabschnitt mindert die SVS auf die Ausschüttungen das zu versteuernde Einkommen. Es bleibt deshalb in der 40-%-Stufe, obwohl der Bezug schon über 107.175 € liegt.

Warum der Vergleich mit 44,175 % unter der HBGL täuscht

Die Grenzbelastung des GF-Bezugs übersteigt 44,175 % schon ab rund 36.093 € (30-%-Stufe). Wer nur mit 44,175 % vergleicht, würde deshalb ab dort ausschütten. Das übersieht § 25 Abs. 1 GSVG: Bei GSVG-versicherten Gesellschafter-Geschäftsführern zählt die Bruttoausschüttung vor KESt zur SVS-Beitragsgrundlage, bis die HBGL erreicht ist. Der VwGH hat das bestätigt (VwGH 02.07.2024, Ro 2023/08/0006).

Ohne steuerlichen Abzug dieser SVS kostet eine Ausschüttung unter der HBGL 23 % + 77 % × (27,5 % + 26,83 %) = 64,83 %. Zieht man die SVS bei den GF-Einkünften ab, sinkt der Satz mit dem Grenzsteuersatz: 56,4 % in der 40-%-Stufe, 54,8 % in der 48-%-Stufe. Unter den Standardannahmen ist der GF-Bezug bis zum Beginn der 48-%-Stufe in jedem Abschnitt günstiger als eine Ausschüttung. Wie sich Pauschalierung und Abzug auf das Ergebnis auswirken, zeigt die folgende Übersicht. Details zur Rechtslage: SVS auf Gewinnausschüttungen.

Ab wann ist die Ausschüttung günstiger als der GF-Bezug?

Ab einem GF-Bezug von rund 107.175 € beginnt die 48-%-Stufe, solange die SVS auf den Bezug noch läuft. Der nächste Euro kostet dort als Bezug 60,8 %, als Ausschüttung mit abziehbarer SVS nur 54,8 %. Ab hier (rund 114.741 € Gewinn) schüttet die optimale Strategie aus. Die Ausschüttungen füllen die restliche SVS-Beitragsgrundlage bis 97.020 € auf. Weil diese SVS das zu versteuernde Einkommen mindert, steigt der Bezug parallel noch bis 107.980 €.

Ab rund 118.341 € Gewinn ist die Beitragsgrundlage voll. Weitere Ausschüttungen kosten nur mehr 44,175 % (23 % KöSt nach § 22 KStG, dann 27,5 % KESt nach § 27a EStG). Ein weiterer Euro Bezug käme auf (7,06 % + 94 % × 48 %) / 1,0706 = 48,7 % (die Pauschale stellt 6 % des Bezugs steuerfrei), in der 50-%-Stufe auf 50,5 %. Die Regel „Bezug bis zur HBGL“ (110.223 €) kostet nur rund 110 € mehr, weil der Streifen zwischen 107.980 € und 110.223 € schmal ist. Ohne Pauschale und ohne Abzug liegt das Optimum genau am HBGL-Punkt von 103.610 €.

Zählt der Pensionsanspruch als Abgabe?

Von den 26,83 % SVS entfallen 18,5 % auf die Pensionsversicherung. Bei voller Beitragsgrundlage sind das 17.949 € im Jahr, die einen Pensionsanspruch aufbauen. Wer diesen Teil als aufgeschobenes Sparen wertet, zählt nur 8,33 % SVS (Kranken- und Selbständigenvorsorge) als Abgabe. Dann liegt die Grenzbelastung in der 40-%-Stufe bei 39,6 %, und der GF-Bezug bleibt bis rund 107.174 € unter 44,175 %. Eine Ausschüttung bei offener Beitragsgrundlage kostet in dieser Sicht 42,4 %, weil die volle SVS steuerlich abgezogen wird, als Abgabe aber nur 8,33 % zählen. Das Optimum liegt auch dann bei 107.980 €. Die Sicht ändert nur, wie deutlich der Vorsprung des Bezugs darunter ist.

Welche Lohnnebenkosten fallen beim Geschäftsführerbezug an?

Bezüge wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer sind lohnnebenkostenpflichtig (WKO):

  • Dienstgeberbeitrag (DB) 3,7 % (§ 41 FLAG)
  • Kommunalsteuer 3 % (§ 9 KommStG)
  • Zuschlag zum DB (DZ): 2026 je nach Bundesland 0,31 % (Oberösterreich) bis 0,40 % (Burgenland) (WKO)

Das Modell rechnet standardmäßig mit den Wiener Sätzen (7,06 %). Im Rechner können Sie das Bundesland wählen oder einen eigenen Wert einstellen. Ab dem Monat nach dem 60. Geburtstag entfallen DB und DZ, die Kommunalsteuer bleibt. Auch mit nur 3 % Lohnnebenkosten kostet der GF-Bezug bei voller Beitragsgrundlage noch 46,7 % und damit mehr als 44,175 %; das Optimum liegt dann bei 107.980 €.

Warum weichen Empfehlungen im Netz so stark ab?

  • 45.000 €: Ein Wirtschaftszeit-Artikel von 2006 nennt rund 45.000 € Jahresbezug. Er berücksichtigt die SVS auf Ausschüttungen bereits, rechnet aber mit dem damaligen Tarif (50 % ab 51.000 €) und 43,75 % KöSt plus KESt bei 25 % KöSt. Bei 200.000 € Gewinn kostet dieser Bezug 2026 rund 5.777 € mehr als das Optimum (ohne Pauschale und Abzug 6.874 €).
  • 5.000 bis 7.000 € pro Monat: Team23Tax nennt diese Spanne als steueroptimal. Die SVS auf Ausschüttungen nach § 25 GSVG behandelt der Artikel nicht. Bei 200.000 € Gewinn kostet das rund 632 € bis 2.508 € im Jahr mehr (ohne Pauschale und Abzug 1.950 € bis 4.543 €).
  • Rund 105.000 €: Deloitte Tirol (Praxistipp 02/2025) kommt bei 200.000 € Gewinn auf rund 105.000 € und hält fest, dass der Bezug ab einem Grenzsteuersatz von 48 % weniger vorteilhaft ist als eine Ausschüttung. Die SVS auf Ausschüttungen wird dort nicht behandelt. Das Ergebnis liegt trotzdem nahe, weil auch in diesem Modell der Wechsel an der 48-%-Grenze passiert.

Was die niedrigen Empfehlungen meist auslassen: dass eine Ausschüttung unter der HBGL selbst SVS kostet, und dass die SVS insgesamt ohnehin bis zur HBGL anfällt.

Was die Rechnung nicht abdeckt

  • Andere Einkünfte (etwa Vermietung) erhöhen die Progression. Die Stufengrenzen verschieben sich dann nach unten.
  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG): Er senkt das zu versteuernde Einkommen über den Grundfreibetrag hinaus und ist im Modell nicht enthalten.
  • Pauschalierung und SVS-Abzug sind Annahmen. Ohne Pauschale, aber mit Abzug, ist ein Mix bei jedem höheren Gewinn etwas günstiger (bei 100.000 € Gewinn rund 763 €, siehe Vergleich der Annahmen).
  • Ab 60 sinken die Lohnnebenkosten auf die Kommunalsteuer, der Bezug wird etwas günstiger.
  • Thesaurierung und Zeitpunkt: Nicht ausgeschütteter Gewinn trägt vorerst nur 23 % KöSt. Nach dem Rücktritt als Geschäftsführer zählen Ausschüttungen im selben Kalenderjahr in der Regel noch zur Beitragsgrundlage. Frei sind erst Ausschüttungen in einem späteren Kalenderjahr, in dem die GF-Tätigkeit bei dieser GmbH keine GSVG-Pflichtversicherung mehr begründet (VwGH 30.06.2025, Ra 2022/08/0133).
  • ASVG-versicherte Geschäftsführer (bis 25 % ohne Sperrminorität) haben andere Beiträge und Grenzen.

Fragen & Antworten

Was ist die Grenzbelastung inkl. SVS und Lohnnebenkosten?

Bezogen auf den GmbH-Gewinn, mit Wiener Lohnnebenkosten (7,06 %) und 6-%-Basispauschalierung: 27,1 % in der 0-%-Stufe, 38,6 % in der 20-%-Stufe, 44,3 % in der 30-%-Stufe mit Grundfreibetrag und 49,2 % ohne, 55,6 % in der 40-%-Stufe, 60,8 % im Streifen der 48-%-Stufe mit laufender SVS. Über der Höchstbeitragsgrundlage fällt keine weitere SVS an: 48,7 % in der 48-%-Stufe und 50,5 % in der 50-%-Stufe.

Lohnt sich ein GF-Bezug bis zur Höchstbeitragsgrundlage trotzdem?

Er kostet unter den Standardannahmen nur rund 110 € im Jahr mehr als das Optimum von 107.980 €. Einen höheren Pensionsanspruch bringt er bei ausreichend hohem Gewinn (ab rund 118.341 €) nicht: Beim Optimum füllen die Ausschüttungen die SVS-Beitragsgrundlage nach § 25 Abs. 1 GSVG ohnehin bis 97.020 € auf, die Pensionsversicherung ist in beiden Fällen gleich hoch. Ohne Pauschale und ohne Abzug der SVS auf Ausschüttungen fallen Optimum und HBGL-Punkt zusammen (103.610 €).

Gilt das Optimum auch bei kleinerem Gewinn?

Unter den Standardannahmen fließt bis rund 114.741 € GmbH-Gewinn der gesamte Gewinn als GF-Bezug, weil der Bezug in jeder Stufe darunter günstiger ist als eine Ausschüttung mit SVS. Ohne Basispauschalierung, aber mit Abzug der SVS auf Ausschüttungen, kann schon früher ein Mix günstiger sein: Bei 100.000 € Gewinn wären das rund 63.510 € Bezug plus Ausschüttung, mit einer Ersparnis von rund 763 €.

Wie viel bleibt bei 200.000 € Gewinn netto?

Mit dem optimalen GF-Bezug von 107.980 € und Ausschüttung des Rests betragen die Abgaben unter den Standardannahmen rund 90.685 € (45,3 %). Dem Gesellschafter-Geschäftsführer bleiben aus Bezug und Ausschüttung zusammen rund 109.315 €. Ohne Pauschale und ohne Abzug der SVS auf Ausschüttungen sind es 93.455 € Abgaben und 106.545 € netto.

Wie viel ist der optimale GF-Bezug pro Monat?

Der optimale GF-Bezug ist ein Jahresbetrag. 107.980 € entsprechen bei zwölf gleichen Teilbeträgen rund 8.998 € pro Monat, der HBGL-Punkt 110.223 € rund 9.185 €. Die SVS rechnet mit Jahreswerten; die Höchstbeitragsgrundlage von 97.020 € entspricht 8.085 € pro Monat.

Keine Steuerberatung. Alle Berechnungen sind vereinfachte Modellrechnungen für GSVG-versicherte Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25 % Beteiligung und ersetzen keine individuelle Beratung. Werte Stand 27. September 2026.