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GF-Bezug oder Gewinnausschüttung: Abgabenlast-Rechner 2026

Was kostet der nächste Euro GmbH-Gewinn an Abgaben? Für Gesellschafter-Geschäftsführer in Österreich mit mehr als 25 % Beteiligung und GSVG-Versicherung teilt der Rechner jeden Gewinn auf die günstigste Kombination aus GF-Bezug und Ausschüttung auf und zeigt, welcher Anteil an Lohnnebenkosten, SVS, Einkommensteuer, KöSt und KESt geht. Alle Werte gelten für 2026.

144,175 % erstmals überschritten ab

36.093 €

GF-Bezug; GmbH-Gewinn 38.641 €. Ab hier 44,3 % auf den nächsten Euro (ESt 30 %).

2HBGL erreicht, Pensionsanspruch maximal

110.223 €

GF-Bezug; GmbH-Gewinn 118.005 €. SVS-Beitragsgrundlage 97.020 €. Weiterer GF-Bezug kostet dann 48,7 %, eine Ausschüttung 44,175 %.

Optimaler Bezug bei 200.000 € Gewinn

107.980 €

Rest als Ausschüttung. Knapp unter der HBGL ist die Ausschüttung schon günstiger; gegenüber „Bezug bis HBGL“ spart das 110 € p. a. Ø Gesamtbelastung 45,3 %.

Fall
Strategie
Gewinn bis
  • Lohnnebenkosten
  • SVS
  • Einkommensteuer
  • KöSt
  • KESt
  • Vergleich: nächster Euro als Ausschüttung
  • Ø Gesamtbelastung
  • 44,175 %
0 %10 %20 %30 %40 %50 %60 %70 %0k50k100k150k200kGmbH-Gewinn vor GF-Bezug und KöSt p. a. (€)44,175 %Ø 45,3 %144,175 % überschritten · GF 36.093 €2HBGL · Pension max. · GF 110.223 €
  • Begriffe
  • GmbH-Gewinn
  • GF-Bezug brutto
  • zu versteuerndes Einkommen
  • SVS-Beitragsgrundlage
  • Grenzbelastung
  • Durchschnittsbelastung

Abschnitte

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GmbH-Gewinn (ca.)GF-BezugSteuerSVSGrenzbelastungØ am AbschnittsendeNächster Euro
0 € bis 8.818 €0k bis 8kESt 0 % · GFBMindest-BG6,6 %28,5 %GF-Bezug
8.818 € bis 23.858 €8k bis 22kESt 0 % · GFBaktiv27,1 %27,6 %GF-Bezug
23.858 € bis 38.642 €22k bis 36kESt 20 % · GFBaktiv38,6 %31,8 %GF-Bezug
38.642 € bis 49.237 €36k bis 46kESt 30 % · GFBaktiv44,3 %34,5 %GF-Bezug
49.237 € bis 62.253 €46k bis 58kESt 30 %aktiv49,2 %37,6 %GF-Bezug
62.253 € bis 114.741 €58k bis 107kESt 40 %aktiv55,6 %45,8 %GF-Bezug
114.741 € bis 118.341 €rund 107.605 €ESt 40 % + KEStaktiv56,2 %46,1 %GF-Bezug + Ausschüttung
118.341 € bis 200.000 €+107.980 € fixKESt 27,5 %HBGL44,2 %45,3 %Ausschüttung

Das Ergebnis kurz gefasst

Unter den Standardannahmen (Lohnnebenkosten Wien 7,06 %, 6-%-Basispauschalierung, SVS auf Ausschüttungen abziehbar) ist der GF-Bezug bis rund 107.980 € in jeder Stufe günstiger als eine Ausschüttung. Solange die SVS-Höchstbeitragsgrundlage offen ist, löst auch die Ausschüttung SVS aus und kostet 56,4 % (SVS steuerlich abgezogen) bis 64,8 % (ohne Abzug). Ab 107.980 €, dem Beginn der 48-%-Stufe, ist die Ausschüttung günstiger: Sie füllt die restliche Beitragsgrundlage bis 97.020 €, danach kostet jeder weitere Euro nur mehr 44,175 %. Den GF-Bezug bis zur vollen HBGL (110.223 €) zu ziehen, wäre nur 110 € pro Jahr teurer. Wie sich das Ergebnis ohne diese Annahmen verschiebt, zeigt der Vergleich der Annahmen.

Die Grenzbelastung überschreitet 44,175 % zwar schon ab einem GF-Bezug von 36.093 €. Das ist aber der falsche Vergleich: Solange die HBGL offen ist, ist die echte Alternative die Ausschüttung mit SVS. Warum das so ist, erklärt der Artikel zum optimalen GF-Bezug.

Fragen & Antworten

Wie hoch sind KöSt und KESt zusammen auf den GmbH-Gewinn?

44,175 % bei Ausschüttung an eine natürliche Person: 23 % KöSt, danach 27,5 % KESt auf die verbleibenden 77 %. Rechnung: 1 − 0,77 × 0,725. Thesaurierte Gewinne tragen nur die 23 %. Mehr zu KöSt und KESt

Wie hoch ist die Grenzbelastung bei Auszahlung als GF-Bezug mit SVS?

Mit Wiener Lohnnebenkosten (7,06 %) und 6-%-Basispauschalierung in der 40-%-Stufe rund 55,6 % auf den GmbH-Gewinn (persönlich 52,5 %), solange die Höchstbeitragsgrundlage offen ist. Darüber entfällt die SVS, dann 48,7 % in der 48-%-Stufe und 50,5 % in der 50-%-Stufe. Ohne Pauschalierung wären es in der 40-%-Stufe 58,8 %.

Zahlt man SVS auf ausgeschüttete Gewinne?

Ja, als GSVG-versicherter Gesellschafter-Geschäftsführer. § 25 Abs. 1 GSVG bezieht die Bruttoausschüttung vor KESt in die Beitragsgrundlage ein, gedeckelt durch die Höchstbeitragsgrundlage. Die Daten gehen über die KESt-Anmeldung an die SVS. Der VwGH hat die Einbeziehung bestätigt (VwGH 02.07.2024, Ro 2023/08/0006, zur Versicherungsgrenze). Nicht betroffen sind reine Gesellschafter ohne GF-Funktion, ASVG-versicherte Geschäftsführer und Geschäftsführer, deren Bezug die HBGL schon allein ausschöpft. Unter der HBGL kostet eine Ausschüttung daher 56,4 % (SVS abgezogen, 40-%-Stufe) bis 64,8 % (ohne Abzug) statt 44,175 %. Mehr zur SVS auf Ausschüttungen

Warum startet die Gesamtbelastung im Diagramm so hoch?

Der SVS-Mindestbeitrag von rund 1.930 € pro Jahr (Mindestbeitragsgrundlage 6.613,20 € × 26,83 % plus 155,40 € Unfallversicherung) fällt unabhängig vom Bezug an. Bei 3.000 € Gewinn ergibt das eine Durchschnittsbelastung von 71 %. Als GSVG-Geschäftsführer zahlt man ihn auch ganz ohne GF-Bezug, er ist also ein Fixbetrag.

Warum fällt die Kurve zwischen 8.800 € und 23.900 € Gewinn?

Die Grenzbelastung ist dort konstant bei 27,1 %: 0 % Einkommensteuer (Einkommen unter 13.539 €), 6,6 % Lohnnebenkosten und 20,5 % SVS. Die SVS ist niedriger als 26,83 %, weil Pauschale, Grundfreibetrag und Unfallversicherung die Beitragsgrundlage mindern. Die Durchschnittsbelastung liegt darüber und nähert sich ihr von oben (27,9 % in der Mitte, 27,6 % am Ende). Ab der 20-%-Stufe springt die Grenzbelastung auf 38,6 % und zieht den Durchschnitt wieder hoch. Allgemein: Der Durchschnitt fällt, solange die Grenzbelastung darunter liegt.

Woher kommt der Fixanteil in diesem Abschnitt?

Über der Mindestbeitragsgrundlage wächst die SVS proportional mit, fix bleibt im Wesentlichen die Unfallversicherung von 155,40 € pro Jahr (abzüglich der Ersparnis, weil sie die Beitragsgrundlage mindert). Daraus folgt näherungsweise Ø ≈ 27,1 % + 119 € / Gewinn. Bei 8.800 € Gewinn macht der Fixanteil 1,4 % aus, bei 23.900 € nur mehr 0,5 %.

Warum liegen Punkt 1 und Punkt 2 mit PV-Checkbox fast gleich?

Ohne Pensionsversicherung bleiben von der SVS nur 8,33 % als Abgabe. Die Grenzbelastung erreicht in der 40-%-Stufe dann nur 39,6 % und überschreitet 44,175 % erst in der 48-%-Stufe. Die beginnt bei 70.365 € Einkommen, also bei rund 107.174 € GF-Bezug, knapp vor der HBGL bei 110.223 €. Ohne Checkbox liegt Punkt 1 bei 36.093 €.

Ist die SVS auf Ausschüttungen steuerlich abzugsfähig?

Gegen die endbesteuerte KESt lässt sich die SVS auf Ausschüttungen nicht verrechnen. Die Beratungspraxis hält sie aber überwiegend für eine Betriebsausgabe bei den Einkünften aus der GF-Tätigkeit, und der VwGH hat bestätigt, dass von der GmbH bezahlte SVS-Beiträge beim Gesellschafter-Geschäftsführer Betriebsausgaben sind (VwGH 17.11.2022, Ra 2021/15/0096); zu Beiträgen aus Ausschüttungen fehlt eine ausdrückliche Entscheidung. Der Rechner zieht sie standardmäßig ab und lässt sich umstellen. Mit 6-%-Basispauschalierung ändert der Abzug am Ergebnis wenig (rund 110 € pro Jahr bei hohen Gewinnen). Ohne Pauschalierung, aber mit Abzug, ist eine Mischung aus GF-Bezug und Ausschüttung bei jedem höheren Gewinn etwas günstiger als der volle GF-Bezug: bei 100.000 € Gewinn rund 760 €, am meisten um 111.000 € (rund 1.120 €), bei hohen Gewinnen rund 160 € pro Jahr.

Modell und Annahmen

GF-Bezug als Einkünfte nach § 22 Z 2 EStG, keine weiteren Einkünfte, keine Absetzbeträge. Betriebsausgaben über die 6-%-Basispauschalierung (abschaltbar), SVS-Beiträge zusätzlich abgezogen. Grundfreibetrag 15 % bis 33.000 € Gewinn. Einkommensteuer nach dem Tarif 2026, § 33 Abs. 1 EStG.

SVS 26,83 % (PV 18,5 %, KV 6,8 %, Selbständigenvorsorge 1,53 %) plus 155,40 € Unfallversicherung. Beitragsgrundlage sind die Einkünfte zuzüglich der KV- und PV-Beiträge (§ 25 Abs. 1 und 2 GSVG) zuzüglich der Bruttoausschüttung, also (Bezug − Pauschale − Grundfreibetrag − UV + Ausschüttung) / 1,0153. Mindestbeitragsgrundlage 6.613,20 €, Höchstbeitragsgrundlage 97.020 € (8.085 € × 12).

Lohnnebenkosten auf den GF-Bezug je Bundesland, Standard Wien 7,06 % (DB 3,7 %, Kommunalsteuer 3 %, DZ 0,31 bis 0,40 % je nach Bundesland), im Rechner einstellbar. Ausschüttung: 23 % KöSt, 27,5 % KESt. Die SVS auf die Ausschüttung zieht der Rechner standardmäßig als Betriebsausgabe bei den GF-Einkünften ab (abschaltbar, siehe Fragen & Antworten). Optimaler Mix: Für jeden Gewinn sucht der Rechner den GF-Bezug mit den geringsten Gesamtabgaben, der Rest wird ausgeschüttet.

Nicht berücksichtigt

  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag, tatsächliche Betriebsausgaben statt Pauschale, Sachbezüge, Verrechnungskonto
  • Andere Einkünfte des Geschäftsführers und die Progression daraus
  • Lohnnebenkosten-Befreiungen (etwa ab 60) und regionale Unterschiede beim DZ
  • Mindest-KöSt, Verlustvorträge, Gruppenbesteuerung
  • Zeitliche Verschiebung durch Thesaurierung und spätere Ausschüttung

Die Ergebnisse gelten für einen GSVG-versicherten Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25 % Beteiligung. Bei ASVG-Versicherung gelten andere Beitragssätze und Grenzen.

Keine Steuerberatung. Alle Berechnungen sind vereinfachte Modellrechnungen für GSVG-versicherte Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25 % Beteiligung und ersetzen keine individuelle Beratung. Werte Stand 27. September 2026.