Erklärung · Gewinnausschüttung 2026
KöSt und KESt: So hoch ist die Gesamtbelastung einer Ausschüttung
Ein Euro Gewinn, den eine österreichische GmbH an eine natürliche Person ausschüttet, trägt 23 % Körperschaftsteuer und danach 27,5 % Kapitalertragsteuer. Zusammen sind das 44,175 %. Für GSVG-versicherte Gesellschafter-Geschäftsführer kann noch SVS dazukommen.
Ausschüttung an Privatperson
44,175 %
KöSt + KESt auf den Gewinn
Gewinn bleibt in der GmbH
23,0 %
nur KöSt (Thesaurierung)
Grenzbelastung Ausschüttung an GSVG-GF
64,83 %
ohne Abzug der SVS, solange die HBGL von 97.020 € offen ist
Wie ergibt sich die Gesamtbelastung von 44,175 %?
KöSt und KESt werden nacheinander erhoben. Die KöSt von 23 % (§ 22 Abs. 1 KStG) mindert den Betrag, der überhaupt ausgeschüttet werden kann. Die KESt von 27,5 % (§ 27a Abs. 1 Z 2 EStG) bemisst sich dann nur am verbleibenden Rest. Ein Beispiel mit 100.000 € Gewinn der GmbH (nach GF-Bezug und Lohnnebenkosten):
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Gewinn der GmbH vor Steuern | 100.000 € |
| − KöSt 23 % | 23.000 € |
| = ausschüttbarer Gewinn (Bruttoausschüttung) | 77.000 € |
| − KESt 27,5 % auf 77.000 € | 21.175 € |
| = netto beim Gesellschafter | 55.825 € |
| Steuern gesamt | 44.175 € (44,175 %) |
Als Formel: 1 − (1 − 0,23) × (1 − 0,275) = 1 − 0,77 × 0,725 = 0,44175. Wer 23 % und 27,5 % addiert, kommt auf 50,5 % und überschätzt die Belastung, weil die KESt nie auf den vollen Gewinn anfällt.
Was ist der Unterschied zwischen KöSt und KESt?
Die Körperschaftsteuer ist die Ertragsteuer der GmbH. Sie fällt jedes Jahr auf den steuerpflichtigen Gewinn an, unabhängig davon, was mit dem Gewinn danach passiert. Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer des Gesellschafters. Sie entsteht erst mit der Ausschüttung. Schuldner ist der Empfänger, abziehen und abführen muss sie aber die ausschüttende GmbH (§ 95 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 lit. a EStG, § 93 EStG).
Für natürliche Personen ist die Einkommensteuer auf die Ausschüttung mit dem KESt-Abzug abgegolten (§ 97 Abs. 1 EStG). Die Ausschüttung erhöht also nicht die Progression und muss nicht in die Steuererklärung.
Thesaurierung: nur 23 % KöSt
Bleibt der Gewinn in der GmbH, fällt keine KESt an. Die Belastung beträgt dann 23 %, von 100.000 € Gewinn stehen 77.000 € für Investitionen oder Rücklagen zur Verfügung. Die KESt ist damit nur aufgeschoben: Wird später ausgeschüttet, fallen die 27,5 % auf den dann beschlossenen Betrag an.
Gesellschafter ist selbst eine Kapitalgesellschaft
Schüttet eine GmbH an eine inländische Mutter-GmbH aus, ist die Ausschüttung bei der Mutter als Beteiligungsertrag von der KöSt befreit (§ 10 Abs. 1 Z 1 KStG). Ist die Mutter mit mindestens 10 % beteiligt, unterbleibt auch der KESt-Abzug (§ 94 Z 2 EStG). Die 27,5 % fallen erst an, wenn die Holding an eine natürliche Person weiter ausschüttet.
Gesamtbelastung: thesaurieren oder ausschütten?
Die folgende Tabelle rechnet dieselben 100.000 € Gewinn in drei Varianten. Die dritte Zeile gilt für einen GSVG-versicherten Gesellschafter-Geschäftsführer ohne GF-Bezug, der den ganzen Gewinn ausschüttet. Die SVS enthält die Unfallversicherung von 155,40 € und ist steuerlich nicht abgezogen.
| Variante | KöSt | KESt | SVS | Netto | Belastung |
|---|---|---|---|---|---|
| Thesaurieren | 23.000 € | 0 € | 0 € | 77.000 € in der GmbH | 23 % |
| Ausschütten (privat) | 23.000 € | 21.175 € | 0 € | 55.825 € | 44,175 % |
| Ausschütten an GSVG-GF ohne GF-Bezug | 23.000 € | 21.175 € | 20.773 € | 35.052 € | 64,9 % |
Jeder weitere ausgeschüttete Euro kostet in der dritten Variante 64,83 % (Grenzbelastung ohne Abzug der SVS), bis die Beitragsgrundlage die Höchstbeitragsgrundlage von 97.020 € erreicht. Die Durchschnittsbelastung liegt wegen der fixen Unfallversicherung etwas darüber. Ein steuerlicher Abzug der SVS würde hier nichts ändern, weil es ohne GF-Bezug keine Einkünfte gibt, von denen sie abgezogen werden könnte.
Kommt für GSVG-Geschäftsführer noch SVS dazu?
Ja. Nach § 25 Abs. 1 GSVG zählen Ausschüttungen an GSVG-versicherte Gesellschafter-Geschäftsführer zur SVS-Beitragsgrundlage, und zwar brutto vor KESt. Die GmbH meldet die Ausschüttung in der KESt-Anmeldung, die Daten gehen von dort an die SVS. Der VwGH hat die Einbeziehung 2024 auch für Geschäftsführer ohne Kammermitgliedschaft bestätigt (VwGH 02.07.2024, Ro 2023/08/0006).
Ohne steuerlichen Abzug der SVS wird die Formel um 26,83 % erweitert: 23 % + 77 % × (27,5 % + 26,83 %) = 64,83 %. Gegen die endbesteuerte KESt lässt sich die SVS nicht verrechnen. Die Beratungspraxis hält sie aber überwiegend für eine Betriebsausgabe bei den Einkünften aus der GF-Tätigkeit (etwa Illmer & Partner 2020), und der VwGH hat bestätigt, dass von der GmbH bezahlte SVS-Beiträge beim Gesellschafter-Geschäftsführer Betriebsausgaben sind (VwGH 17.11.2022, Ra 2021/15/0096). Zu Beiträgen aus Ausschüttungen fehlt eine ausdrückliche Entscheidung. Mit Abzug sinkt die Grenzbelastung einer Ausschüttung je nach Steuerstufe des GF-Bezugs, etwa auf 56,4 % in der 40-%-Stufe.
Ist die Höchstbeitragsgrundlage schon durch den GF-Bezug ausgeschöpft, bleibt es bei 44,175 %. Details, Varianten und Gestaltungsmöglichkeiten erklärt der Artikel SVS auf Gewinnausschüttungen.
Mindest-KöSt: auch ohne Gewinn fällig
Eine GmbH zahlt seit 2024 mindestens 500 € KöSt pro Jahr, also 125 € pro Quartal (§ 24 Abs. 4 KStG, WKO: Körperschaftsteuer). Übersteigt die Mindest-KöSt die tatsächliche Steuerschuld, wird sie wie eine Vorauszahlung behandelt und auf die KöSt späterer Gewinnjahre angerechnet. An der Gesamtbelastung von 44,175 % ändert das bei laufenden Gewinnen nichts.
Wann muss die GmbH die KESt abführen?
Die KESt ist binnen einer Woche nach dem Zufließen an das Finanzamt abzuführen, zusammen mit der elektronischen KESt-Anmeldung (§ 96 Abs. 1 und 3 EStG). Zugeflossen ist die Ausschüttung an dem Tag, den der Gewinnverteilungsbeschluss als Auszahlungstag bestimmt. Fehlt ein solcher Tag, gilt der Tag nach der Beschlussfassung (§ 95 Abs. 3 Z 1 EStG). Ob das Geld tatsächlich schon überwiesen wurde, spielt für die Frist keine Rolle.
Wann ist der GF-Bezug günstiger als die Ausschüttung?
Unter den Standardannahmen des Rechners (Lohnnebenkosten Wien 7,06 %, 6-%-Basispauschalierung, SVS auf Ausschüttungen abzugsfähig) ist der GF-Bezug in jeder Steuerstufe günstiger als eine Ausschüttung, die noch SVS auslöst:
| ESt-Stufe | nächster Euro GF-Bezug | nächster Euro Ausschüttung |
|---|---|---|
| 0 % | 27,1 % | 64,5 % |
| 20 % | 38,6 % | 60,5 % |
| 30 % (mit Grundfreibetrag) | 44,3 % | 58,4 % |
| 40 % | 55,6 % | 56,4 % |
Das gilt bis zu einem GF-Bezug von rund 107.980 €, etwa am Beginn der 48-%-Stufe. Darüber ist die Ausschüttung günstiger, zunächst noch mit SVS und ab der Höchstbeitragsgrundlage mit 44,175 %. Wie sich das Optimum mit anderen Annahmen verschiebt, zeigt der Artikel zum optimalen Geschäftsführerbezug, den Verlauf für Ihren Gewinn der Abgabenlast-Rechner.
Fragen & Antworten
Wann ist es sinnvoll, Gewinne in der GmbH zu lassen?
Wenn das Geld ohnehin in der GmbH gebraucht wird, etwa für Investitionen oder Rücklagen: Es trägt dann nur 23 % KöSt. Für GSVG-Geschäftsführer kommt ein zweiter Grund dazu: Ausschüttungen lassen sich in Jahre legen, in denen die SVS-Höchstbeitragsgrundlage schon durch den GF-Bezug ausgeschöpft ist, oder in ein späteres Kalenderjahr nach dem Ende der GF-Tätigkeit (Ausschüttungen im selben Kalenderjahr zählen laut VwGH 30.06.2025, Ra 2022/08/0133 noch mit; mehr dazu). Die KESt wird durch Thesaurierung nur aufgeschoben.
Lohnt sich die Regelbesteuerungsoption für Ausschüttungen?
Auf Antrag wird statt 27,5 % der normale Einkommensteuertarif angewendet, und zwar für alle Kapitaleinkünfte mit Sondersteuersatz gemeinsam (§ 27a Abs. 5 EStG). Das lohnt sich nur bei geringem Gesamteinkommen: Ohne andere Einkünfte bleibt der Durchschnittssteuersatz 2026 bis rund 68.400 € Einkommen unter 27,5 % (§ 33 EStG). Liegt das übrige Einkommen, etwa aus dem GF-Bezug, schon über 21.992 € (30-%-Stufe), wird jeder weitere Euro Ausschüttung mit mehr als 27,5 % besteuert, und die Option bringt nichts.
Was passiert, wenn die GmbH die KESt zu spät abführt?
Die GmbH haftet für Einbehaltung und Abfuhr der KESt (§ 95 Abs. 1 EStG). Wird die Wochenfrist versäumt, fällt ein erster Säumniszuschlag von 2 % des nicht rechtzeitig entrichteten Betrags an (§ 217 Abs. 2 BAO).
Fällt auf eine Einlagenrückzahlung KESt an?
Nein. Eine Einlagenrückzahlung gilt nach § 4 Abs. 12 EStG als Veräußerung und mindert den Buchwert bzw. die Anschaffungskosten der Beteiligung. Voraussetzung ist, dass die GmbH ausreichend Einlagen auf ihrem Evidenzkonto erfasst hat. Übersteigt die Rückzahlung die Anschaffungskosten, ist der übersteigende Teil als Veräußerungsgewinn mit 27,5 % steuerpflichtig. Ausgeschüttete Gewinne bleiben KESt-pflichtig.
Fällt auf verdeckte Ausschüttungen auch KESt an?
Ja. Verdeckte Ausschüttungen zählen zu den Einkünften aus Gewinnanteilen (§ 27 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG) und dürfen den Gewinn der GmbH nicht mindern (§ 8 Abs. 2 KStG). Es fallen also 23 % KöSt und 27,5 % KESt an. Die KESt kann der GmbH im Haftungsweg oder unter den Voraussetzungen des § 95 Abs. 4 EStG dem Gesellschafter direkt vorgeschrieben werden. Übernimmt die GmbH die KESt, gilt auch diese als Ausschüttung: Auf den Nettobetrag bezogen sind das 37,93 % (27,5 / 72,5).
Quellen
- § 22 KStG (Körperschaftsteuersatz)
- § 27a EStG (Sondersteuersatz 27,5 %)
- § 93 EStG (Kapitalertragsteuer)
- § 33 EStG (Tarif)
- § 25 GSVG (Beitragsgrundlage)
- VwGH 02.07.2024, Ro 2023/08/0006
- VwGH 17.11.2022, Ra 2021/15/0096 (SV-Beiträge des GGF als Betriebsausgaben)
- Illmer & Partner: Sozialversicherungspflicht für Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer (2020)
- WKO: Körperschaftsteuer
- USP: Steuerbelastung KöSt im Vergleich zur ESt
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Keine Steuerberatung. Alle Berechnungen sind vereinfachte Modellrechnungen für GSVG-versicherte Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25 % Beteiligung und ersetzen keine individuelle Beratung. Werte Stand 27. September 2026.